Immer mehr Unternehmer*innen erkennen den Mehrwert, den ein passgenau zusammengesetzter Beirat leisten kann. Mit ausgewiesener unternehmerischer Erfahrung und fachlicher Expertise werden Impulse eingebracht und unternehmerische Entscheidungen unterstützt. Dadurch wird die längerfristige Entwicklung des Unternehmens abgesichert. Gerade in der aktuell schwierigen Gesamtlage gilt es, die Corona-Krise kurzfristig zu bewältigen und gleichzeitig die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen. Besonders in Familienunternehmen kann ein erfahrener Beirat einen wertvollen Beitrag leisten und unterschiedliche Interessen moderieren oder Nachfolgesituationen erfolgreich mitgestalten.
Der Aufbau eines Beiratsgremiums erfolgt in 5 Schritten.
In Schritt 1 werden die Zielsetzungen und Erwartungen an ein künftiges Beiratsgremium formuliert. Damit können im Gesellschafterkreis durchaus auch wichtige und notwendige Klärungen von grundsätzlichen Fragen der Unternehmensführung und der Zukunft des Unternehmens angestossen werden. Insbesondere das künftige Zusammenspiel von Gesellschaftern, Geschäftsführung und Beiratsgremium ist zu formulieren.
In Schritt 2 sind die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten des Beirats festzulegen. Hier bietet sich ein breiter Gestaltungsraum. Einerseits kann ein beratendes unverbindliches Gremium mit beispielsweise Markt- und Technologieexpertise eingerichtet werden. Andererseits kann der Beirat auch konkrete Gesellschafterrechte und -pflichten erhalten, um die Geschäftsführung und die Geschäftsentwicklung zu überwachen und bei wichtigen Vorhaben zu entscheiden. Insbesondere bei mehreren Gesellschafterstämmen kann ein organschaftlicher Beirat eine neutrale und integrative Rolle wahrnehmen.
In Schritt 3 erfolgt dann die Ausgestaltung des Beirats. Die Anzahl und die Zusammensetzung des Beirats ist zu regeln, ebenso wie die Auswahl der Mitglieder*innen, die Amtszeit, die Vergütung. Eventuell ist eine Beiratsordnung zu formulieren, die die Tätigkeit des Gremiums regelt.
Anschließend erfolgt in Schritt 4 die Auswahl der Beiratsmitglieder*innen. Vertrauen ist hier ganz entscheidend. Freundschaft und Sympathie reichen alleine nicht. Kriterien wie Alter, Geschlecht und berufliche Erfahrung sind ebenso zu berücksichtigen wie die Persönlichkeit der Kandidat*innen. Zudem muß das Beiratsgremium als Team agieren, das eine offene und professionelle Zusammenarbeit lebt – intern und mit Gesellschaftern und Geschäftsführung. Das umfasst durchaus auch kontroverse Diskussionen, aber stets mit gegenseitigem Respekt und Wertschätzung. Die erfolgreiche Weiterentwicklung des Unternehmens muß stets im Vordergrund stehen vor persönlicher Profilierung.
Nach der Bildung des Beirats ist in Schritt 5 die Arbeit des Beirats und das Zusammenspiel mit Gesellschaftern und Geschäftsführung regelmäßig im Rahmen eines Reviews zu beleuchten. Damit werden Zielsetzungen und Erwartungshaltung aller Beteiligten objektiv und transparent formuliert. Dadurch wird die klare Ausrichtung des Unternehmens unterstützt.
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